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Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche

Der Tarifvertrag Zeitarbeit regelt die wesentlichen Arbeits- und Entgeltbedingungen für Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung. Er schafft einen verbindlichen Rahmen, der sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber berücksichtigt und faire sowie transparente Arbeitsbedingungen sicherstellt.

Im Einzelnen umfasst der Tarifvertrag Zeitarbeit insbesondere folgende Regelungsbereiche:

  • Arbeitszeit: Festlegungen zur Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, einschließlich des Einsatzes von Arbeitszeitkonten, Regelungen zur Arbeitsbereitschaft sowie Bestimmungen zur Mehrarbeit und deren Ausgleich.
  • Tarifentgelte: Differenzierte, gestaffelte Vergütungsmodelle, die sich nach Qualifikation, Tätigkeit und Einsatzdauer richten.
  • Produktivitätszulage: Zusätzliche Vergütungsbestandteile zur Anerkennung besonderer Leistungen oder erhöhter Produktivität.
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Sicherstellung der Lohnfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der tariflichen Bestimmungen.
  • Urlaubsansprüche: Regelungen zu Dauer und Anspruch von Erholungsurlaub unter Berücksichtigung tariflicher Besonderheiten.
  • Sonderzahlungen: Vereinbarungen zu zusätzlichen Leistungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.

Der Tarifvertrag Zeitarbeit trägt damit wesentlich zur sozialen Absicherung der Beschäftigten bei und sorgt zugleich für klare und einheitliche Standards innerhalb der Branche.

Im Folgenden stellen wir Ihnen den neuen iGZ-DGB-Tarifvertrag, der ab dem 11.12.2023 gilt, zum Download zur Verfügung.