Vorteile auf einen Blick
Durch einmalige Angabe Ihrer Anfrage sparen Sie viel Zeit, da Sie sie nur einmal stellen müssen. Wir übernehmen die Suche nach den passenden Mitarbeitern, die Ihren Personalbedarf decken können.
Wir arbeiten nur mit Partnerfirmen zusammen, die gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG berechtigt sind, Arbeitnehmer zu überlassen. Ebenso wichtig sind die Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft. Nur Firmen mit Tarifverträgen bei IGZ und BZA werden zugelassen.
Wir garantieren Ihnen, dass Ihr Personalbedarf schnellstmöglich durch uns gedeckt wird. Durch unsere erfolgreiche Zusammenarbeit wird Ihre Anfrage bevorzugt behandelt.
Wenn Sie über die Plattform Personal suchen, entstehen für Sie keinerlei Kosten und Verpflichtungen.